Ihre Kanzlei in Wiesbaden

Arbeitsrecht 

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit  ist das Arbeitsrecht von A- wie Abmahnung bis Z -wie Zeugnis. 

Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.

Insbesondere eine  Kündigung bedeutet für den  Arbeitnehmer eine  existenzielle Bedrohung. Nach Zugang einer Kündigung sollten Sie daher schnellstmöglich anwaltlichen Rat einholen und die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit  überprüfen lassen. Bedenken Sie, dass  ab Zugang der Kündigung nur eine Frist von 3 Wochen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage läuft. Es gilt daher schnell zu reagieren. 

Tätigkeiten im Arbeitsrecht

Kündigungsschutzverfahren, Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen, Umsetzung von Umstrukturierungs - und Personalanpassungsmaßnahmen, Personelle Einzelmaßnahmen,Gestaltung von Anstellungs- und Aufhebungsverträgen sowie  Geschäftsführerverträgen, Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan,Mutterschutz und Elternzeit, Rechte Schwerbehinderter im Betrieb, Mobbing am Arbeitsplatz  

Kosten im Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskosten: Von der allgemein bekannten Regelung, das derjenige der ein Verfahren verliert auch die Kosten des generischen Anwalts zu bezahlten hat macht das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren in der I. Instanz eine Ausnahme. Hier besteht - auch wenn das Verfahren gewonnen wird - kein Anspruch auf Erstattung der eigenen Rechtsanwaltskosten. (§ 12a Abs. 1 S. 1 Arbeitsgerichtsgesetz) Andererseits ist man auch nicht mit dem Risiko belastet, im Falle das man den Prozess verliert die Kosten des eigenen und des gegnerischen  Rechtsanwalts bezahlen zu müssen. 

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kommt diese für die Kosten des eigenen Anwalts auf.
Aber auch wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, können z. B. die Kosten für eine Kündigungsschutzklage in der Regel  steuerlich als Werbungskosten in vollem Umfang abgesetzt werden. 

Gerichtskosten: Auch bei den Gerichtskosten gibt es vor den Arbeitsgerichten Besonderheiten. Zum einen sind die Gebühren niedriger als im normalen Zivilprozess, zum anderen entfallen die Gebühren z. B. ganz, wenn das Verfahren insgesamt durch einen Vergleich erledigt wird. Das Arbeitsgericht fordert auch nicht - wie im normalen Zivilprozess die Amts- oder Landgerichte- zunächst einen Vorschuss an. 

Es empfiehlt  sich immer die Kosten eines Verfahrens im Vorfeld zu kalkulieren, hierbei unterstütze ich Sie gerne.