Forderungsmanagement
... Geld zu verschenken haben die wenigsten Unternehmer.
Nicht selten kommt es vor, dass Gläubiger einer offenen Forderung trotz mehrfacher Mahnungen auf sein Geld wartet. Bei hohen Forderungsrückständen, kann dies zudem die eigene Liquidität belasten.
Oft hilft schon ein außergerichtliches anwaltliches Mahnschreiben, um dem Schuldner klar zu machen, dass es ernst wird. Ist der Schuldner in Verzug, muss er zudem die Kosten der Rechtsverfolgung übernehmen.
Zahlt der Schuldner trotz allem nicht, empfiehlt es sich einen Titel zu erwirken, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Dies kann durch ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden, an dessen Ende ein Vollstreckungsbescheid ergeht oder - sollte der Schuldner widersprechen- das streitige Verfahren eingeleitet wird.
Warten Sie nicht zu lange mit der Geltendmachung der offenen Forderungen. Bedenken Sie auch, das im Falle der Insolvenz des Vertragspartners , Forderungen nur noch zur Insolvenztabelle angemeldet werden können. Das heißt nicht selten, als Gläubiger gehen Sie leer aus oder werden nur mit einer - meist sehr geringen- Quote aus der Insolvenzmasse befriedigt werden.